Goshin

Aus Karalex
Messerabwehr im Jiu Jitsu (Berlin, 1924)

Goshin bedeutet übersetzt Selbstverteidigung, ein elementarer Teil des Kempo Karate welcher in anderen Stilrichtungen des Karate meist nicht zu finden ist. Zu Goshin zählen aber nicht nur Techniken um Angriffe wie Würgegriffe, Umklammerungen, Schwitzkasten oder gar Waffenangriffe realistisch abzuwehren. Auch der Bodenkampf wird zu Goshin hinzugezählt, Bodenkampf ist zum Beispiel auch in den Kampfsportarten Judo oder MMA zu finden und wird im Kempo Karate ebenso verlangt.

Etymologie

Bezeichnung Herkunft Übersetzung
Go 護 (jap.) Verteidigung, Schutz
Shin 身 (jap.) Körper
Goshin 護身 (jap.) Selbstverteidigung

Siehe auch: Wörterbuch

Bereiche

Gesetzeslage

Die Notwehr ist in Deutschland durch mehrere Gesetze geregelt, nachfolgend sind einige relevante Gesetztetexte aufgeführt.

Erklärung zu den Abkürzungen
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
StGB Strafgesetzbuch
OWiG Ordnungswidrigkeitengesetz

Notwehr ($227 BGB)

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Link: https://dejure.org/gesetze/BGB/227.html

Notwehr (§32 StGB)

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Link: https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

Überschreitung der Notwehr ($33 StGB)

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Link: https://dejure.org/gesetze/StGB/33.html

Notwehr ($15 OWiG)

(1) Wer eine Handlung begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
(3) Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird die Handlung nicht geahndet.
Link: https://dejure.org/gesetze/OWiG/15.html

Quellen