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==Gesetzeslage in Deutschland==
==Gesetzeslage in Deutschland==
Die gesetzliche Grundlage bildet das Waffengesetz (WaffG). Paragraph §1 definiert den Begriff der Waffe wie folgt:
Die gesetzliche Grundlage bildet das Waffengesetz (WaffG). Paragraph §1 definiert den Begriff der Waffe wie folgt:


'''§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen'''
'''§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen'''