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→Gesetzeslage in Deutschland
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==Gesetzeslage in Deutschland== | ==Gesetzeslage in Deutschland== | ||
Die gesetzliche Grundlage bildet das Waffengesetz (WaffG). Paragraph §1 definiert den Begriff der Waffe wie folgt: | Die gesetzliche Grundlage bildet das Waffengesetz (WaffG). Paragraph §1 definiert den Begriff der Waffe wie folgt: | ||
'''§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen''' | '''§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen''' |