Selbstverteidigung

Aus Karalex
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Reversfassen als Angriff (ca. 1895)

Als Selbstverteidigung wird die Vermeidung und Abwehr von Angriffen auf die seelische oder körperliche Unversehrtheit eines Menschen bezeichnet. Grundsätzlich dient der gesamte Kampfsport Karate der Selbstverteidigung. Für verschiedene Situationen, wie beispielsweise Würgeangriffe, werden aber zusätzliche Reaktionen geübt, die oft auf Techniken aus dem Kihon basieren, jedoch hier in spezifischen Abfolgen trainiert werden.Im Selbstverteidigungstraining liegt ein besonderer Fokus auf realitätsnahen Angriffen sowie der Effektivität der Techniken. Neben der Verteidigung gegen Belästigungen, wie etwa das Festhalten der Handgelenke, werden typische Szenarien, darunter der Schwitzkasten, sowie besonders gefährliche Situationen, wie die Abwehr von Schlag- und Stichwaffen, intensiv geübt.

Schocktechnik

Um den Gegner kurzzeitig zu überraschen oder zu desorientieren, werden häufig Schocktechniken eingesetzt. In Situationen, die lediglich als Belästigung einzustufen sind, kommen oft sanftere Techniken zum Einsatz, wie ein Tritt gegen das Schienbein beim Handgelenkfassen. Bei lebensbedrohlichen Angriffen, wie einem Würgeangriff, können hingegen härtere Techniken, wie Schläge ins Gesicht oder Tritte in die Weichteile, erforderlich sein. Dabei ist es entscheidend, die Schwere des Angriffs stets zu berücksichtigen. So wäre es beispielsweise unangemessen, bei einem Handgelenkfassen direkt einen Schlag gegen den Hals auszuführen.

Anmerkung

Wird in den Technikbeschreibungen von Uke und Tori gesprochen, sind damit Verteidiger und Angreifer gemeint.

  • Uke = Verteidiger
  • Tori = Angreifer

Techniken

Einteilung nach SV Belästigung

Einteilung nach SV Angriff

Einteilung nach SV Waffen

Rechtliche Lage

Die Notwehr ist in Deutschland durch mehrere Gesetze geregelt, nachfolgend sind einige relevante Gesetzestexte aufgeführt.

Erklärung zu den Abkürzungen
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
StGB Strafgesetzbuch
OWiG Ordnungswidrigkeitengesetz

Notwehr ($227 BGB)

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Link: https://dejure.org/gesetze/BGB/227.html

Notwehr (§32 StGB)

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Link: https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

Überschreitung der Notwehr ($33 StGB)

(1) Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Link: https://dejure.org/gesetze/StGB/33.html

Notwehr ($15 OWiG)

(1) Wer eine Handlung begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
(3) Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird die Handlung nicht geahndet.
Link: https://dejure.org/gesetze/OWiG/15.html

Quellen