Kobudo: Unterschied zwischen den Versionen

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|Bo
|Bo
| rowspan="5" |Für Sport erlaubt;  
| rowspan="6" |Für Sport erlaubt;  
Transport aber nur unter Verschluss
Transport aber nur unter Verschluss
| rowspan="5" |WaffG $42a
| rowspan="6" |WaffG $42a
''(1) Es ist verboten [...] Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 [...] zu führen.''
''(1) Es ist verboten [...] Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 [...] zu führen.''
''(2) Absatz 1 gilt nicht [...] für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.''
''(2) Absatz 1 gilt nicht [...] für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.''
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|Katana
|Katana
|In der Öffentlichkeit nicht erlaubt;
Ansonsten legal
|Das Führen (zugriffsbereites Tragen) eines Schwerts in der Öffentlichkeit ist aber nach WaffG§42a (1) verboten
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|Nunchaku
|Nunchaku