Als Selbstverteidigung wird die Vermeidung und die Abwehr von Angriffen auf die seelische oder körperliche Unversehrtheit eines Menschen bezeichnet. Im Training werden realitätsnahe Angriffe geübt. Hier wird großen Wert auf die Effektivität der Techniken gelegt. Neben der Verteidigung von Belästigungen wie zum Beispiel das Festhalten der Handgelenke werden typische Situationen wie der Schwitzkasten, aber auch besonders gefährliche Situationen, zum Beispiel die Verteidigung gegen Schlag- und Stichwaffen geübt.

Reversfassen als Angriff (ca. 1895)

Schocktechnik

Eine Schocktechnik dient dazu, den Gegner kurz zu "verwirren"/schocken. Hierfür wird bei einer Belästigung eher eine leichte Technik, wie einen Tritt gegen das Schienbein genutzt.

Bei lebensbedrohlichen Situationen wie z.B. einem Würgeangriff (frontal) sind auch härtere Techniken wie einen Schlag ins Gesicht / Hals oder ein Tritt in die Weichteile "erlaubt". Hier muss jedoch immer die Schwere des Angriffes betrachtet werden. Ein Reversfassen rechtfertigt z.B. keinen Schlag gegen den Hals!

Techniken

Einteilung nach SV Belästigung

Einteilung nach SV Angriff

Einteilung nach SV Waffen

Rechtliche Lage

Die Notwehr ist in Deutschland durch mehrere Gesetze geregelt, nachfolgend sind einige relevante Gesetzestexte aufgeführt.

Erklärung zu den Abkürzungen
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
StGB Strafgesetzbuch
OWiG Ordnungswidrigkeitengesetz

Notwehr ($227 BGB)

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Link: https://dejure.org/gesetze/BGB/227.html

Notwehr (§32 StGB)

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Link: https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

Überschreitung der Notwehr ($33 StGB)

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Link: https://dejure.org/gesetze/StGB/33.html

Notwehr ($15 OWiG)

(1) Wer eine Handlung begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
(3) Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird die Handlung nicht geahndet.
Link: https://dejure.org/gesetze/OWiG/15.html

Quellen