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==Gesetzeslage==
==Gesetzeslage==
Die Notwehr ist in Deutschland durch mehrere Gesetze geregelt, nachfolgend sind die jeweiligen Gesetztetexte aufgeführt. Erklärung zu den Abkürzungen
{|
|BGB
|Bürgerliches Gesetzbuch
|-
|StGB
|Strafgesetzbuch
|-
|OWiG
|Ordnungswidrigkeitengesetz
|}
===Notwehr ($227 BGB)===
:(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
:(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
:Link: https://dejure.org/gesetze/BGB/227.html
===Notwehr (§32 StGB)===
:(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
:(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
: Link: https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html
===Überschreitung der Notwehr ($33 StGB)===
: Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
: Link: https://dejure.org/gesetze/StGB/33.html
===Notwehr ($15 OWiG)
:(1) Wer eine Handlung begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
:(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
:(3) Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird die Handlung nicht geahndet.
: Link: https://dejure.org/gesetze/OWiG/15.html


==Quellen==
==Quellen==