Selbstverteidigung: Unterschied zwischen den Versionen

$ in § geändert
Keine Bearbeitungszusammenfassung
($ in § geändert)
 
Zeile 49: Zeile 49:
|}
|}


===Notwehr ($227 BGB)===
==='''Notwehr (§227 BGB)'''===
:(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
:(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
:(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
:(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
:Link: https://dejure.org/gesetze/BGB/227.html
:Link: https://dejure.org/gesetze/BGB/227.html


===Notwehr (§32 StGB)===
==='''Notwehr (§32 StGB)'''===
:(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
:(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
:(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
:(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
: Link: https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html
: Link: https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html


===Überschreitung der Notwehr ($33 StGB)===
==='''Überschreitung der Notwehr (§33 StGB)'''===
: (1) Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
: (1) Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
: Link: https://dejure.org/gesetze/StGB/33.html
: Link: https://dejure.org/gesetze/StGB/33.html


===Notwehr ($15 OWiG)===
==='''Notwehr (§15 OWiG)'''===
:(1) Wer eine Handlung begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
:(1) Wer eine Handlung begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
:(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
:(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
218

Bearbeitungen